Praxisgemeinschaft für Naturheilkunde und Osteopathie
Praxisgemeinschaft für Naturheilkunde und Osteopathie

Osteopathie

Therapeuten

Was ist Osteopathie?

Vor 140 Jahren erkannte und benannte der amerikanische Arzt Dr. Andrew Taylor Still die Prinzipien der Osteopathie. Seit jener Zeit hat sich die Osteopathie kontinuierlich weiterentwickelt, in den USA, ebenso wie in Europa und anderen Teilen der Welt.
Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennnen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet – zum einen in der Einheit von Körper, Geist und Seele und zum anderen in seiner körperlichen Einheit auf allen Ebenen.

Der Ansatz der Osteopathie

Das Prinzip der Osteopathie bezieht sich zum einen auf die Beweglichkeit des Körpers in seiner Gesamtheit, zum anderen auf die Eigenbewegungen der Gewebe, der einzelnen Körperteile und Organsysteme sowie deren Zusammenspiel. Jedes Körperteil, jedes Organ benötigt zum optimalen
Funktionieren viel Bewegungsfreiheit.
Ist die Beweglichkeit eingeschränkt, entstehen aus Sicht der Osteopathie zunächst Gewebespannungen und darauf folgend Funktionsstörungen. Die Summe dieser Fehlfunktionen kann der Organismus aus Sicht der Osteopathie nicht mehr kompensieren – es entstehen Beschwerden.
Beim Forschen nach den Ursachen der Beschwerden im menschlichen Körper stehen eine Strukturstörung und die daraus resultierende Fehlfunktion im Vordergrund. Diese so genannte somatische Dysfunktion gilt es aufzuspüren und zu beheben. Die Osteopathie behandelt demzufolge keine Krankheiten im eigentlichen Sinne, sondern Bewegungsstörungen im weitesten Sinne.
Unser Organismus besteht aus unzähligen Strukturen, die alle direkt oder indirekt miteinander zusammenhängen. Den Zusammenhang stellen die Faszien her, dünne Bindegewebshüllen, die jede Struktur umgeben und gemeinsam eine große Körperfaszie bilden. Bewegungseinschränkungen und Fehlfunktionen können sich aus Sicht der Osteopathie über die Faszien verbreiten und sich an einem anderen Ort des Körpers durch Beschwerden zeigen.

Wie erfolgt eine osteopathische Behandlung?

Die Feststellung einer Dysfunktion setzt langes und intensives Training des Tastvermögens voraus. Die
osteopathische Behandlung erfolgt mit eigens entwickelten osteopathischen Techniken. Ziel ist, es dem
behandelten Menschen zu ermöglichen, durch Verbesserung der Beweglichkeit der betroffenen Struktur,
sich selbst auf natürliche Art und Weise ins Gleichgewicht zu bringen.

Osteopathie beschränkt sich nicht auf die Behandlung einzelner Symptome, sondern sieht immer den
Menschen als Ganzes. Behandelt werden daher auch keine Krankheiten, sondern Menschen. Deshalb ist
es auch nicht sinnvoll, Indikationen für die Osteopathie anzugeben. Die Beseitigung von Symptomen ist im
Grunde nicht Ziel der Behandlung, sondern nur ein Ergebnis der Auflösung von Einschränkungen
osteopathischer Dysfunktionen jeder Art.

Bevor eine osteopathische Behandlung begonnen wird, ist es manchmal ratsam, eine einhergehende
schulmedizinische Diagnostik voranzustellen. Auch Befunde aus früheren medizinischen Untersuchungen
sind hilfreich. Die Osteopathie ergänzt in vielen Fällen die klassische Schulmedizin, ersetzt diese aber nicht.
Eine osteopathische Behandlung dauert zwischen 30 und 50 Minuten. Jede neue Therapiesitzung wird
individuell auf die Symptome des Patienten abgestimmt. Der genaue Verlauf der Behandlungen ist von dem
Einzelfall abhängig.

Ablauf

  • Termine nur nach Vereinbarung!
  • Behandlungsdauer ca. 45 Minuten
  • Anamnesegespräch
  • Osteopathische Untersuchung
  • Osteopathische Behandlung
  • Beratung

Erstattungsmöglichkeiten

(Bitte klären Sie den Vorgang mit Ihrer Krankenkasse vor Behandlungsbeginn)

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie. Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier (Angaben ohne Gewähr). 
Sollte Ihre Krankenkasse Osteopathie unterstützen, dann benötigen Sie eine „Empfehlung für Osteopathie“, die Sie von Ihrem Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Kieferorthopäde, etc.) auf einem Privatrezept erhalten. Diese Empfehlung ist Kontingent unabhängig, das heißt der Arzt ist im Bezug auf die Anzahl der Empfehlungen pro Quartal nicht eingeschränkt.

 

Private Krankenversicherung

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH).

Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für Behandlungen, falls die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist.

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